Neues Gesetz: katzenfreundliches Wohnen

von | Apr. 1, 2025 | Uncategorized, Persönliches | 0 Kommentare

Neue gesetzliche Vorschriften für katzenfreundliches Wohnen:

Was jetzt auf uns Katzenhalter/-innen zukommt

Nach langen Debatten ist es nun offiziell: Katzenfreundliches Wohnen wird ENDLICH gesetzlich geregelt! Ein neues Maßnahmenpaket sieht vor, dass Wohnungen, in denen Katzen leben, künftig gewisse Standards erfüllen müssen – insbesondere, wenn es sich um reine Wohnungshaltung handelt. Die Vorgaben sollen dem Tierwohl dienen und gelten deutschlandweit.

Was sich zunächst wie ein ambitioniertes Vorhaben anhört, wird nun Realität – und sorgt für Aufregung unter Katzenmenschen, Hausverwaltungen und privaten Vermietern/-innen gleichermaßen. 

Was genau verlangt das neue Gesetz?

Die gesetzlich festgelegten „Mindeststandards für katzengerechtes Wohnen“ umfassen eine ganze Reihe von Anforderungen, die in jeder Miet- und Eigentumswohnung mit Katzenhaltung erfüllt sein müssen. Dazu gehören:

  • Mindestens ein Fensterplatz mit Ausblick auf Natur (z. B. Bäume, Himmel, Vögel). Bei mehreren Katzen muss für jede ein eigener Aussichtsplatz zur Verfügung stehen.
  • Zwei erhöhte Liegeflächen pro 30 m² Wohnfläche, für die Katze leicht erreichbar.
  • Ein stabiler Kratzbaum, der den geltenden DIN-Normen für Standfestigkeit entspricht.
  • Eine geräuscharme Rückzugszone, z. B. ein ruhiger Raum mit gedämpfter Beleuchtung.
  • Kuscheldecken ohne belastende Inhaltsstoffe, bevorzugt OEKO-TEX zertifiziert.
  • Regelmäßiger Spielzeugwechsel alle 4 Wochen, um Langeweile vorzubeugen.
  • Mindestens 1 große, offene Katzentoilette ohne Deckel oder andere Begrenzungen, die den Bewegungsradius einer Katze einschränken.
  • Regelmäßige Ausgangszeiten mit jederzeitiger Rückzugsmöglichkeit für Katzen, die in den Freigang dürfen.
  • Katzensicherer Balkon/Terrasse inklusive katzengerechter Ausstattung wie ungiftigen Pflanzen, Sonnen- und Schattenplätzen sowie Aussichtsmöglichkeiten.
  • Hochwertiges Katzenfutter und mindestens 4-malige Fütterung.

Besonders heiß diskutiert aber letztlich erstmal zurückgestellt wird die verpflichtende Einführung eines sogenannten „Katzen-Wohlfühlprotokolls“, das nachweist, dass alle Maßnahmen umgesetzt und regelmäßig überprüft wurden.

„Diesen Schritt werden wir zu einem späteren Zeitpunkt in Angriff nehmen“, so eine Sprecherin des Entwicklungskomitees.

Die Spezialregelung für Seniorkatzen

Ein besonders sensibler Punkt im Gesetz betrifft Seniorkatzen, also Katzen ab 10 Jahren. Sie gelten als besonders schutzbedürftig – körperlich wie emotional. Deshalb enthält das Gesetz eine Zusatzregelung, die folgende Punkte vorschreibt:

  • Barrierearme Aufstiege: Kratzbäume oder Fensterplätze müssen über Rampen oder sanfte Stufen erreichbar sein.
  • Möglichst bodentiefe Fensterplätze für Katzen mit eingeschränkter Beweglichkeit.
  • Beheizte Liegeflächen: Mindestens ein warmes Plätzchen mit konstantem Temperaturbereich. Hier gilt eine Mindest-Raumtemperatur von 23 °C in mindestens einem Zimmer.
  • Senioren-Katzentoilette mit niedrigem Einstieg und weicher Einstreu.

In der Gesetzesbegründung heißt es: „Gerade ältere Katzen haben ein Recht auf altersgerechte Rückzugsorte und Bewegungsfreiheit – innerhalb ihrer Möglichkeiten.“

Wer kontrolliert das Ganze?

Zur Durchsetzung der Vorschriften wird das „Amt für Wohnungstiergerechtigkeit“ (AWTG) eingerichtet. Ab April sollen in den ersten Bundesländern stichprobenartige Wohnungsbegehungen stattfinden – zunächst mit Fokus auf Mehrkatzenhaushalte.

Kontrolliert wird unter anderem:

  • Die Gestaltung und Zugänglichkeit der Fenster- und Ruheplätze.
  • Die Funktionalität und Sicherheit von Kratzbäumen.
  • Das Angebot der Katzentoiletten.
  • Das Futterangebot.

Haushalte, die alle Kriterien erfüllen, erhalten ein Zertifikat:
„Geprüft katzengerecht – Bronze, Silber oder Platin“

Unsere Erfahrungen mit dem Gesetz – ein Selbsttest

Wir haben beschlossen, nicht erst die Kontrolleure abzuwarten, sondern uns selbst einer internen Prüfung zu unterziehen – mit tatkräftiger Unterstützung von Diva und Delayla.

Die beiden Katzenmädchen sind Mitte März bei uns eingezogen und nehmen ihre Rolle als „kätzische Qualitätsbeauftragte“ sehr ernst. Schon am ersten Tag wurde der Fensterplatz getestet – inklusive Bewertung des Ausblicks. Diva war nicht ganz zufrieden: „Keine Vögel. Bitte beheben.“

Am dritten Tag beschwerte sich Delayla über die Rutschgefahr auf der Fensterbank. Eine rutschfeste Matte musste nachgerüstet werden. Seitdem liegt sie dort wie eine Königin.

Im Vergleich dazu war Clärchen in ihren letzten Jahren deutlich genügsamer – solange ihr Futter rechtzeitig am gewünschten Platz serviert wurde. Und Helli? Die hätte vermutlich angemerkt, dass ihre Freigangzeiten noch ausbaufähig sind …

 

Wirklich wahr? Nicht ganz. Aber vielleicht ein bisschen.

Falls Du beim Lesen jetzt innerlich überlegt hast, „Warte mal… ist das ernst gemeint?“dann willkommen im besten Aprilscherz aller Zeiten 😹.

Natürlich gibt es (noch) kein Gesetz für katzenfreundliche Wohnungseinrichtungen. Kein Bundesamt prüft Deinen Kratzbaum. Und niemand wird Dich verklagen, wenn Dein Fensterplatz kein Naturpanorama bietet oder Du nicht die bei fast allen Katzen beliebte große, offene Katzentoilette zu Hause hast.

Aber: Ganz so absurd ist vieles davon eben doch nicht.

Gerade für reine Wohnungskatzen sind unsere 4 Wände ihr ganzes Leben. Und da ist es nur recht und billig, dass wir bei der Einrichtung, Gestaltung und Versorgung unserer Samtpfoten auf ihre Bedürfnisse eingehen. Schließlich soll es ihnen doch gut bei uns gehen!

Unsere Seniorkatzen haben veränderte Bedürfnisse, und ihre Umgebung spielt eine große Rolle für ihr Wohlbefinden. Ein leichterer Zugang zu Lieblingsplätzen, ein zusätzlicher geschützter Rückzugsort, ein Platz an der Sonne… das sind keine übertriebenen Luxuswünsche. Ich finde, unsere Samtpfoten haben ein Recht darauf. 

💜 Mein Workshop für Deine Seniorkatze am 12.04.2025

Wenn Du Dich jetzt fragst: Und was kann ich konkret tun? Dann habe ich jetzt etwas für Dich. Wenn Du mehr darüber erfahren möchtest, wie Du Deiner Seniorkatze den Alltag erleichtern und ihr ein rundum liebevolles Zuhause gestalten kannst, lade ich Dich herzlich zu meinem Workshop ein:

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Über Katzenlächeln

Ich bin Christiane – Verhaltensberaterin für Katzen und Gründerin von Katzenlächeln.

Ich begleite Dich dabei, das Verhalten Deiner Katze wirklich zu verstehen – im Alltag, bei Unsicherheiten oder wenn sich etwas verändert.

Dabei geht es nicht um schnelle Tipps, sondern um Verständnis, Zusammenhänge und Lösungen, die im Alltag funktionieren.

Ein besonderer Herzensbereich meiner Arbeit ist das Leben mit Seniorkatzen.

Hier findest Du Orientierung und Impulse für ein achtsames Miteinander – ein ganzes Katzenleben lang.


 

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